Die D & O Versicherung zählt mit zu den Geschäftsführerversicherungen. Oftmals wird sie auch als Managerversicherung bezeichnet. Geschäftsführer oder sonstige leitende Angestellte von juristischen Personen haben das gravierende Problem, dass sie mit ihrem privaten Gesamtvermögen der privaten Haftung unterliegen. Die Haftung bezieht sich insbesondere auf Vermögensschäden im Innen- sowie im Außenverhältnis. Die Geschäftsführerversicherung trägt das Verantwortungsrisiko und übernimmt zwei wesentliche Funktionen, die Schadenabwehr und die Zahlung des Schadenersatzes.
Die D&O Absicherung bietet den versicherten Personen demnach Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen einer Managementtätigkeit auftreten können, leistet bei Schadensersatzansprüchen von außen bzw. des eigenen Unternehmens und leistet auch bei nicht bekannten Pflichtverletzungen bereits vor Vertragsbeginn.
Besonders die Geschäftsführer einer GmbH wollen mit der Art der Unternehmenswahl Ihre persönliche Haftung begrenzen. Aber auch Vorstände, Aufsichtsräte, Kuratoriums-Mitglieder oder Prokuristen sind unzähligen Möglichkeiten ausgesetzt wofür man als Entscheidungsträger mit seinem privaten Vermögen, unabhängig der Gesellschaftsform, einstehen muss. Die D&O Versicherung gehört damit zu einer der wichtigsten Absicherungen einer Führungsperson. Zahlreiche Fälle aus der Praxis zeigen immer wieder wie Führungspersonen an diesen Schadenersatzforderungen zum Privatinsolvenzfall werden.
Beispielfälle:
1. Teurer Kauf
Der Geschäftsführer kaufte eine spezielle Software für seine Firma. Im Nachhinein stelle sich raus, dass diese Software erheblich überteuert war. Die Gesellschafter verlangten Schadenersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.
2. Fehlerhafte Informationen
Aufgrund falscher Informationen wurde der Aktienkurs eines Unternehmens in die Höhe getrieben. Die Anleger kauften aufgrund der falschen Aktien und erlitten danach schwere Verluste. Die Vorstandsmitglieder mussten sich für diese falschen Informationen verantworten.
3. Fehlende Konzentration aufs Kerngeschäft
Der Geschäftsführer einer Firma wurde zu Schadensersatz in Höhe von 500.000 € verurteilt, weil er sich während seiner Tätigkeit nicht auf das Kerngeschäft des Unternehmens konzentriert hat, sondern auf private Immobiliengeschäfte. Durch diese Pflichtverletzung ist dem Unternehmen ein Schaden entstanden.