Jeden Monat gibt es neue Gesetze, die die Arbeit von Betrieben und Verbrauchern beeinflussen. Besonders viele Änderungen gibt es meistens zum Jahreswechsel. Einige Gesetze treten sofort in Kraft, einige erst im Laufe des Jahres. Auch im neuen Jahr müssen sich Verbraucher wieder mit einigen Änderungen vertraut machen. So klettern die Rentenbezüge leicht, die Hartz-IV-Sätze steigen und der 500-Euro-Schein wird nach und nach verschwinden. Was sich sonst noch geändert hat oder im Laufe des Jahres ändern soll finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.
Steigende Renten
Rentner bekommen ab Juli mehr Geld. Die Rente steigt um rund drei Prozent. Es kann allerdings sein, dass Sie durch die Rentensteigerung in die Steuerpflicht rutschen.
Beitragssätze zur Rentenversicherung sinken
Die sehr hohe Beschäftigung in Deutschland sorgt dafür, dass die Kassen der Rentenversicherung gut gefüllt sind. Deshalb sinkt der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Für Bezieher hoher Einkommen steigen 2018 allerdings die Abgaben. Das liegt an den kletternden Beitragsbemessungsgrenzen. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung um 1.800 € auf 78.000 € (West) und um 1.200 € auf 69.600 € (Ost). Das bedeutet: Gutverdiener müssen auf höhere Einkommensanteile Abgaben zahlen.
Erhöhung der Hartz-IV-Sätze
Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 1. Januar 2018 von derzeit 409 € auf 416 €, der Betrag für Paare erhöht sich von 368 € auf 374 € pro Partner.
Steuerfreibeträge
Nicht nur der Kinderfreibetrag, sondern auch der steuerliche Grundfreibetrag wird im kommenden Jahr steigen. Dieser wird für Bürger nun um 180 € auf 9 000 € angehoben. Erst was darüber hinaus geht, kann vom Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.
Keine neuen 500er-Scheine mehr
Der 500-Euro-Schein wird gegen Ende des Jahres 2018 nicht mehr ausgegeben. Keine Angst, er behält natürlich seinen Wert. Und auch, wenn Händler ihn nicht mehr annehmen sollten, können Sie den 500er immer noch bei der Bundesbank eintauschen.
Betriebliche Altersvorsorge
Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) erhalten nun auch Angestellte kleinerer Betriebe Zugang zu einer Betriebsrente. Ziel der Einführung ist die Gewährleistung von möglichst viel Sicherheit und Schutz vor eventuellen Risiken. Darüber hinaus soll die Aushandlung der Bedingungen für die betriebliche Altersvorsorge auf „Augenhöhe“ zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften erfolgen. Ob sich die Änderungen für den einzelnen Arbeitnehmer ist im Einzelfall zu prüfen. Eine Zuzahlung des Arbeitgebers von unter 30% dürfte eine betriebliche Altersvorsorge aufgrund der steuerlichen Nachteile in der Auszahlungsphase aber bei weitem noch nicht attraktiv machen.
Mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen
Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Seit 2018 muss nun der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.
Einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr
Aufgrund einer EU-Richtlinie gelten ab dem 13. Januar 2018 neue einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr in Europa. Banken passen dementsprechend ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Neu ist unter anderem, dass Bankkunden bei Missbrauch etwa der Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50,00 € haften. Ab November 2018 werden Echtzeitüberweisungen in der Eurozone möglich sein.
Pauschalsteuer auf Investmentfonds
Zukünftig werden Aktien-, Misch- und Immobilienfonds anders besteuert. Abgeltungssteuer fällt künftig auf eine jährliche Pauschale an. Für die meisten Anleger reduziert sich hierdurch der Aufwand bei der Steuererklärung. Dies gilt auch für Anleger von Indexfonds (ETFs).
Mehr Kfz-Steuer durch den Abgas-Skandal
Der Diesel-Skandal treibt die Kfz-Steuer im neuen Jahr nach oben. Der Grund: Das bisherige Prüfverfahren zur Abgasmessung (NEFZ) wurde durch die WLTP-Norm abgelöst. Der neue Test liefert realistischere, also höhere Messwerte. Damit steigen auch der in den Papieren ausgewiesene Durchschnittsverbrauch und der CO2-Ausstoß. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Kfz-Steuervon Neuwagen. Die Erhöhung greift für Erstzulassungen ab 1. September 2018. Wer vorher einen Neuwagen kauft, profitiert noch von der alten Einstufung.
Besserer Schutz für Bauherren
Firmen müssen privaten Bauherren ab Januar detaillierte Baubeschreibungen aushändigen, so dass sie verschiedene Angebote besser vergleichen können und bei Streitigkeiten Beweise haben. Zudem müssen die Unternehmen verbindliche Angaben zur Zeit der Fertigstellung machen. Und: Häuslebauer können Bauverträge binnen 14 Tagen widerrufen.
Automatischer Notruf bei Autounfall
Neu zugelassene Fahrzeugtypen müssen ab April 2018 mit dem sogenannten E-Call-Systemausgerüstet sein. Das automatische Notrufsystem informiert bei schweren Unfällen eigenständig den Rettungsdienst über Ort und Zeitpunkt des Unfalls und teilt der Rettungsstelle Ihre letzte bekannte Fahrtrichtung mit.