Versicherung Archives - Insurance Broker and Investment Consultant in Berlin, Potsdam and Brandenburg https://www.finance-consulting-berlin.com/category/versicherung/ Tue, 21 May 2019 14:24:37 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 238038707 Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler https://www.finance-consulting-berlin.com/altersvorsorge/altersvorsorgepflicht-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/ https://www.finance-consulting-berlin.com/altersvorsorge/altersvorsorgepflicht-fuer-selbststaendige-und-freiberufler/#respond Tue, 09 Apr 2019 08:10:17 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=2080 Seit Jahren wurde sie etwa von den ehemaligen Arbeitsministerinnen Ursula von der Leyen und Andrea Nahles gefordert, nun soll 2019 die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler kommen. Die Pflicht zur privaten Vorsorge fürs Alter gilt für alle selbstständig arbeitenden Berufstätigen, die bisher noch nicht für das Alter vorsorgen. Ziel dieses Gesetzes ist es vor allem, die Altersarmut gerade in dieser speziellen Personengruppe zu senken und auch den Verantwortungsbereich in die eigenen Hände und nicht in den der Gemeinschaft zu legen. Arbeitsminister Heil plant Ende des Jahres ein Gesetz zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler vorzulegen. Die verpflichtende Altersvorsorge soll dabei

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Seit Jahren wurde sie etwa von den ehemaligen Arbeitsministerinnen Ursula von der Leyen und Andrea Nahles gefordert, nun soll 2019 die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler kommen. Die Pflicht zur privaten Vorsorge fürs Alter gilt für alle selbstständig arbeitenden Berufstätigen, die bisher noch nicht für das Alter vorsorgen.

Ziel dieses Gesetzes ist es vor allem, die Altersarmut gerade in dieser speziellen Personengruppe zu senken und auch den Verantwortungsbereich in die eigenen Hände und nicht in den der Gemeinschaft zu legen. Arbeitsminister Heil plant Ende des Jahres ein Gesetz zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler vorzulegen. Die verpflichtende Altersvorsorge soll dabei freundlich für Existenzgründer ausgestaltet sein.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung müssen alle selbstständig arbeitenden Menschen künftig zwischen

  • der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV),
  • der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und
  • einem Versorgungswerk (gilt etwa für Ärzte und Rechtsanwälte)

wählen. Die gewählte Vorsorgeform muss nach den Vorstellungen von Heil insolvenz- und pfändungssicher sein sowie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen.

 

Gefahr: Altersarmut – Drei Millionen Selbstständigen sorgen nicht fürs Alter vor

In Deutschland seien drei Millionen Selbstständige im Alter nicht abgesichert, sagte der Minister zur Begründung. Auch für sie müsse gelten, „dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist.“ Deshalb sollten sie künftig entweder Mitglied in einem Versorgungswerk oder durch die sogenannte Rürup-Rente abgesichert sein oder in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten.

Die Politik hat schon lange eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige angestrebt. Während die Pläne der ehemaligen Arbeitsministerin Andrea Nahles eher vage blieben, sah ihre Vorgängerin Ursula von der Leyen eine konkrete Ausgestaltung der Vorsorgepflicht vor.

Demnach wären Selbstständige und Freiberufler, die noch nicht in eine private Altersvorsorge investiert haben, zwangsverpflichtet gewesen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dies hätte alle Menschen betroffen, die nicht nur vorübergehend ihre selbstständige beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit ausüben und dabei ein Einkommen von mehr als 400 Euro im Monat erzielen.

Hätten sich die Pläne durchgesetzt, wären alle selbstständig arbeitenden Menschen, die noch keine 30 Jahre alt sind, von der Versicherungspflicht betroffen gewesen, ebenso wie alle, die nach Inkrafttreten eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hätten. Selbstständig arbeitende Menschen zwischen 30 und 50 Jahren hätten die Wahl zwischen privater Altersvorsorge und gesetzlicher Rentenversicherung gehabt. Selbstständige über 50 Jahren wären hingegen nicht zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet gewesen.

 

Wie genau die aktuellen Pläne von Heil aussehen, etwa mit Blick auf Altersgrenzen und Ausnahmen für Existenzgründer, werden die kommenden Monate zeigen.

Sie sind Selbständig oder Freiberufler und sind sich unsicher was Sie tun sollten? Wenden Sie sich gerne mit ihren Fragen an uns. Wir helfen Ihnen gerne.

 

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Steigende Renten, Steuerfreibeträge, Betriebliche Altersvorsorge: Das ändert sich 2018 für Ihr Geld https://www.finance-consulting-berlin.com/articles/steigende-renten-steuerfreibetraege-betriebliche-altersvorsorge-das-aendert-sich-2018-fuer-ihr-geld/ https://www.finance-consulting-berlin.com/articles/steigende-renten-steuerfreibetraege-betriebliche-altersvorsorge-das-aendert-sich-2018-fuer-ihr-geld/#respond Thu, 04 Jan 2018 11:05:50 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1893 Jeden Monat gibt es neue Gesetze, die die Arbeit von Betrieben und Verbrauchern beeinflussen. Besonders viele Änderungen gibt es meistens zum Jahreswechsel. Einige Gesetze treten sofort in Kraft, einige erst im Laufe des Jahres. Auch im neuen Jahr müssen sich Verbraucher wieder mit einigen Änderungen vertraut machen. So klettern die Rentenbezüge leicht, die Hartz-IV-Sätze steigen und der 500-Euro-Schein wird nach und nach verschwinden. Was sich sonst noch geändert hat oder im Laufe des Jahres ändern soll finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.   Steigende Renten Rentner bekommen ab Juli mehr Geld. Die Rente steigt um rund drei Prozent. Es kann

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Jeden Monat gibt es neue Gesetze, die die Arbeit von Betrieben und Verbrauchern beeinflussen. Besonders viele Änderungen gibt es meistens zum Jahreswechsel. Einige Gesetze treten sofort in Kraft, einige erst im Laufe des Jahres. Auch im neuen Jahr müssen sich Verbraucher wieder mit einigen Änderungen vertraut machen. So klettern die Rentenbezüge leicht, die Hartz-IV-Sätze steigen und der 500-Euro-Schein wird nach und nach verschwinden. Was sich sonst noch geändert hat oder im Laufe des Jahres ändern soll finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

 

Steigende Renten

Rentner bekommen ab Juli mehr Geld. Die Rente steigt um rund drei Prozent. Es kann allerdings sein, dass Sie durch die Rentensteigerung in die Steuerpflicht rutschen.

 

Beitragssätze zur Rentenversicherung sinken

Die sehr hohe Beschäftigung in Deutschland sorgt dafür, dass die Kassen der Rentenversicherung gut gefüllt sind. Deshalb sinkt der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Für Bezieher hoher Einkommen steigen 2018 allerdings die Abgaben. Das liegt an den kletternden Beitragsbemessungsgrenzen. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung um 1.800 € auf 78.000 € (West) und um 1.200 € auf 69.600 € (Ost). Das bedeutet: Gutverdiener müssen auf höhere Einkommensanteile Abgaben zahlen.

 

Erhöhung der Hartz-IV-Sätze

Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 1. Januar 2018 von derzeit 409 € auf 416 €, der Betrag für Paare erhöht sich von 368 € auf 374 € pro Partner.

 

Steuerfreibeträge

Nicht nur der Kinderfreibetrag, sondern auch der steuerliche Grundfreibetrag wird im kommenden Jahr steigen. Dieser wird für Bürger nun um 180 € auf 9 000 € angehoben. Erst was darüber hinaus geht, kann vom Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

 

Keine neuen 500er-Scheine mehr

Der 500-Euro-Schein wird gegen Ende des Jahres 2018 nicht mehr ausgegeben. Keine Angst, er behält natürlich seinen Wert. Und auch, wenn Händler ihn nicht mehr annehmen sollten, können Sie den 500er immer noch bei der Bundesbank eintauschen.

 

Betriebliche Altersvorsorge

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) erhalten nun auch Angestellte kleinerer Betriebe Zugang zu einer Betriebsrente. Ziel der Einführung ist die Gewährleistung von möglichst viel Sicherheit und Schutz vor eventuellen Risiken. Darüber hinaus soll die Aushandlung der Bedingungen für die betriebliche Altersvorsorge auf „Augenhöhe“ zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften erfolgen. Ob sich die Änderungen für den einzelnen Arbeitnehmer ist im Einzelfall zu prüfen. Eine Zuzahlung des Arbeitgebers von unter 30% dürfte eine betriebliche Altersvorsorge aufgrund der steuerlichen Nachteile in der Auszahlungsphase aber bei weitem noch nicht attraktiv machen.

 

Mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen

Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Seit 2018 muss nun der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

 

Einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr

Aufgrund einer EU-Richtlinie gelten ab dem 13. Januar 2018 neue einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr in Europa. Banken passen dementsprechend ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Neu ist unter anderem, dass Bankkunden bei Missbrauch etwa der Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50,00 € haften. Ab November 2018 werden Echtzeitüberweisungen in der Eurozone möglich sein.

 

Pauschalsteuer auf Investmentfonds

Zukünftig werden Aktien-, Misch- und Immobilienfonds anders besteuert. Abgeltungssteuer fällt künftig auf eine jährliche Pauschale an. Für die meisten Anleger reduziert sich hierdurch der Aufwand bei der Steuererklärung. Dies gilt auch für Anleger von Indexfonds (ETFs).

 

Mehr Kfz-Steuer durch den Abgas-Skandal

Der Diesel-Skandal treibt die Kfz-Steuer im neuen Jahr nach oben. Der Grund: Das bisherige Prüfverfahren zur Abgasmessung (NEFZ) wurde durch die WLTP-Norm abgelöst. Der neue Test liefert realistischere, also höhere Messwerte. Damit steigen auch der in den Papieren ausgewiesene Durchschnittsverbrauch und der CO2-Ausstoß. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Kfz-Steuervon Neuwagen. Die Erhöhung greift für Erstzulassungen ab 1. September 2018. Wer vorher einen Neuwagen kauft, profitiert noch von der alten Einstufung.

 

Besserer Schutz für Bauherren

Firmen müssen privaten Bauherren ab Januar detaillierte Baubeschreibungen aushändigen, so dass sie verschiedene Angebote besser vergleichen können und bei Streitigkeiten Beweise haben. Zudem müssen die Unternehmen verbindliche Angaben zur Zeit der Fertigstellung machen. Und: Häuslebauer können Bauverträge binnen 14 Tagen widerrufen.

 

Automatischer Notruf bei Autounfall

Neu zugelassene Fahrzeugtypen müssen ab April 2018 mit dem sogenannten E-Call-Systemausgerüstet sein. Das automatische Notrufsystem informiert bei schweren Unfällen eigenständig den Rettungsdienst über Ort und Zeitpunkt des Unfalls und teilt der Rettungsstelle Ihre letzte bekannte Fahrtrichtung mit.

 

 

 

 

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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Das unterschätzte Risiko https://www.finance-consulting-berlin.com/versicherung/berufsunfaehigkeitsversicherung-bu-das-unterschaetzte-risiko/ https://www.finance-consulting-berlin.com/versicherung/berufsunfaehigkeitsversicherung-bu-das-unterschaetzte-risiko/#respond Wed, 25 Oct 2017 14:29:22 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1880 Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten privaten Versicherungen für Jedermann. Es ist ein Irrglaube, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nur für bestimmte Berufsgruppen oder krankheitsanfällige Menschen eine „Pflichtversicherung“ ist. Der Rücken macht einfach nicht mehr mit. Nach mehreren Bandscheibenvorfällen bereitet längeres Sitzen höllische Schmerzen, an körperliche Arbeit ist nicht zu denken. Egal ob Hotelfachangestellter, Lagerarbeiter, Fernfahrer oder Sachbearbeiter – eine solche Diagnose kann das berufliche Ende bedeuten. Dabei ist dieses Szenario durchaus für jede Berufsgruppe realistisch. Laut einer Studie der Deutschen Rentenversicherung wird fast jeder fünfte Deutsche vollständig berufsunfähig, bevor er seine Altersrente erreicht. Ein größeres Risiko ist jedoch auch die zeitweise Arbeitsunfähigkeit. Fast

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten privaten Versicherungen für Jedermann. Es ist ein Irrglaube, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nur für bestimmte Berufsgruppen oder krankheitsanfällige Menschen eine „Pflichtversicherung“ ist.

Der Rücken macht einfach nicht mehr mit. Nach mehreren Bandscheibenvorfällen bereitet längeres Sitzen höllische Schmerzen, an körperliche Arbeit ist nicht zu denken. Egal ob Hotelfachangestellter, Lagerarbeiter, Fernfahrer oder Sachbearbeiter – eine solche Diagnose kann das berufliche Ende bedeuten.

Dabei ist dieses Szenario durchaus für jede Berufsgruppe realistisch. Laut einer Studie der Deutschen Rentenversicherung wird fast jeder fünfte Deutsche vollständig berufsunfähig, bevor er seine Altersrente erreicht. Ein größeres Risiko ist jedoch auch die zeitweise Arbeitsunfähigkeit. Fast jeder vierte Deutsche kann nach Angaben der Studie demnach durch Krankheit oder Unfall seinen  Beruf für eine längere Zeit nicht mehr ausüben. Hier besteht vor allem die Gefahr in eine Schuldenfalle zu tappen.

Wer berufsunfähig wird und daher ohne Einkommen dasteht, dem droht der finanzielle Ruin. Denn die staatliche Absicherung ist mit der Erwerbsminderungsrente sehr knapp bemessen und greift nur in den seltensten Fällen. Deswegen sollte jeder Berufstätige darüber nachdenken, wie er sich gegen den Ausfall der eigenen Arbeitskraft absichert. Der Königsweg ist die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).

 

Bedingungswerk und wichtige Klauseln

Das wichtigste bei der Arbeitskraftabsicherung ist das Bedingungswerk. Hier empfiehlt es immer einen Experten den Vergleich der Anbieter machen zu lassen, da die Klauseln und Bedingungen von Anbieter zu Anbieter stark variieren können.

Einige wichtige Klauseln die in der Absicherung nicht fehlen sollten, sind nachfolgend zusammengefasst:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit
  • Leistung auch bei altersentsprechendem Kräfteverfall
  • Infektionsklausel
  • Versicherungsschutz auch vor vorsätzlichen Verkehrsdelikten
  • freie Arztwahl im Schadensfall (keine Arztanordnungsklausel)
  • Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der BU-Rente bei bestimmten Ereignissen)
  • keine Meldepflicht bei Minderung der Berufsunfähigkeit
  • keine zeitlich begrenzte Anerkenntnis der BU-Leistung

 

Wann bin ich berufsunfähig?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer (voraussichtlich für die nächsten 6 Monate) nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Das bedeutet, eine Leistung aus der BU-Versicherung gibt es auch, wenn jemand noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte.

Die Ursache für die Berufsunfähigkeit spielt keine Rolle dafür, ob die Versicherung zahlt. Der Versicherungsnehmer darf sie nur nicht vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Leistungsfall tritt bei den meisten Policen ein, wenn der Betroffene nach Einschätzung der Versicherung zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Das bedeutet, er hat mindestens die Hälfte seiner Leistungsfähigkeit verloren und kann für seinen Beruf wichtige Tätigkeiten nicht mehr ausüben oder nur noch eine geringe Anzahl an Stunden arbeiten.

Um das nachzuweisen, müssen Betroffene zahlreiche Unterlagen bei der Versicherung einreichen, darunter Arztberichte und Beschreibungen ihrer Tätigkeit. Wenn die Berufsunfähigkeit feststeht, zahlt der Versicherer die in der Police vereinbarte monatliche Rente an den Versicherten. Das zuvor erzielte Einkommen hat dabei keine Bedeutung.

 

Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Gesundheitsprüfung Grundvoraussetzung. Bei der Antragstellung müssen die Kunden umfangreiche Angaben zum Gesundheitszustand machen. In der Regel beziehen sich die Gesundheitsfragen auf die vergangenen fünf bis zehn Jahre. Anhand dieser Daten schätzen die Versicherer die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit ab, entscheiden, ob die BU-Versicherung gewährt wird, und ordnen Kunden einem bestimmten Risikoprofil zu.

Da Falschangaben den Versicherungsschutz gefährden können, sollten die Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Vorerkrankungen und besonders risikoreiche Berufe oder Hobbys können unter Umständen dazu führen, dass die Versicherung einen Kunden ablehnt.

 

Eine Ablehnung oder ein Beitragszuschlag kann sich negativ für Folgeversicherungen oder Versicherungswechsel auswirken. Wir empfehlen deshalb vor einem offiziellen Antrag eine unverbindliche Voranfrage bei der Gesellschaft zu stellen. Die Ergebnisse bzw. Daten werden dann nach 30 Tagen wieder gelöscht.

 

Für einen unabhängigen Marktvergleich und eine unverbindlichen Voranfrage wenden Sie sich gerne an uns.

 

 

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Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG): Betriebliche Altersvorsorge künftig ohne Garantien https://www.finance-consulting-berlin.com/articles/betriebsrentenstaerkungsgesetz-brsg-betriebliche-altersvorsorge-kuenftig-ohne-garantien/ https://www.finance-consulting-berlin.com/articles/betriebsrentenstaerkungsgesetz-brsg-betriebliche-altersvorsorge-kuenftig-ohne-garantien/#respond Fri, 11 Aug 2017 09:49:24 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1796 Wie so oft in der Vergangenheit wurde auch in diesem Jahr das „Sommerloch“ in der Politik dazu genutzt, Gesetze zu verabschieden. Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) zu, das somit am 1.Januar 2018 in Kraft tritt. Um ein höheres Versorgungsniveau bei Beschäftigten durch Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu erreichen, werden einige Dinge geändert. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen. Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollen in Verbindung mit Tarifverträgen sogenannte Sozialpartnermodelle entstehen, die dann allen Arbeitnehmern in den jeweiligen Branchen, auch in kleineren Betrieben ohne Tarifverträge, zur Verfügung stehen werden. Nachfolgend werden die

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Wie so oft in der Vergangenheit wurde auch in diesem Jahr das „Sommerloch“ in der Politik dazu genutzt, Gesetze zu verabschieden. Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) zu, das somit am 1.Januar 2018 in Kraft tritt. Um ein höheres Versorgungsniveau bei Beschäftigten durch Verträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu erreichen, werden einige Dinge geändert.

Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung per Tarifvertrag im Unternehmen einzuführen. Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollen in Verbindung mit Tarifverträgen sogenannte Sozialpartnermodelle entstehen, die dann allen Arbeitnehmern in den jeweiligen Branchen, auch in kleineren Betrieben ohne Tarifverträge, zur Verfügung stehen werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes zusammengefasst.

 

Haftung für den Arbeitgeber

Aktuelll trifft der Arbeitgeber, unabhängig vom Durchführungsweg, in einem bAV-Vertrag die Zusage über eine bestimmte Leistung. Diese Leistung wird in den meisten Fällen über einen oder mehrere Drittanbieter (z. B. Versicherungen, Pensionskassen) oder durch bilanzielle Rückstellungen abgesichert. Da der Arbeitgeber für das Erreichen der Leistung haftet, sind die Zusagen meistens mit renditeschwachen Garantieprodukten verbunden.

Zukünftig trifft der Arbeitgeber eine reine Beitragszusage, ist also nicht mehr für die erzielte Rendite und den Erhalt des eingesetzten Kapitals während der Beitragsphase und zum Ablauf verantwortlich („pay and forget“). Die Verträge unterstehen der Aufsicht der „BaFin“ und müssen einen ausreichenden Risikopuffer enthalten. In welchem Rahmen sich dieser Puffer bewegen wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen, es werden allerdings keine Garantien in den Verträgen enthalten sein.

 

Flexibilität

Anders als bei heutigen bAV-Verträgen wird eine vorzeitige Kündigung des Vertrages nicht mehr möglich sein. Zudem besteht im Alter kein Kapitalwahlrecht und es ist ausschließlich eine Rentenzahlung möglich. Das angesparte Kapital steht somit nicht in Notlagen vor Rentenbeginn und auch nicht zur Finanzierung von Pflegekosten zur Verfügung.

 

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Ab dem 1. Januar 2019 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent (ca. ¾ der Sozialversicherungsersparnis) des umgewandelten Entgeltes in den Vertrag zu zahlen. Für bestehende Verträge gilt diese Regelung ebenfalls, jedoch erst ab dem 1. Januar 2022. Hier entsteht ein Effekt, wenn der Arbeitgeber bisher seine Sozialversicherungsersparnis für sich behält und keinen Zuschuss leistet.

 

Erhöhung der Fördergrenze

Die bisherige Höchstgrenze für Beiträge, die von der Sozialversicherung befreit sind, bleibt weiterhin bei vier Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 254 Euro monatlich). Zusätzlich können jedoch bis zu vier Prozent der BBG steuerfrei eingezahlt werden. Des Weiteren besteht eine Nachzahlungsmöglichkeit, wenn ein Arbeitsverhältnis für mindestens ein Jahr ruht (z. B. aufgrund von Elternzeit). Für maximal zehn Jahre können Beiträge bis zu acht Prozent der BBG nachgezahlt werden. Zudem dürfen Abfindungen, abhängig von der Dauer der Dienstzeit, eingezahlt werden.

 

Förderung für Geringverdiener

Für Angestellte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro brutto im Monat erhält der Arbeitgeber eine Förderung von 30 Prozent auf Zusatzbeiträge, die er in eine bAV zahlt. Der Zusatzbeitrag des Arbeitgebers darf zwischen 240 Euro und 480 Euro p. a. betragen.

 

Freibetrag in der Grundsicherung

Renten aus staatlich geförderten Verträgen werden zukünftig bis zu 202 Euro nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Dies gilt auch für Bestandsverträge.

 

Opting-out

Arbeitnehmer werden zukünftig automatisch zu einem gewissen Zeitpunkt (z. B. Ende der Probezeit) in der betrieblichen Altersvorsorge angemeldet und müssen sich aktiv gegen einen Vertrag entscheiden, wenn sie diesen nicht wünschen. Es muss also seitens des Angestellten ein Aufwand betrieben werden, um keine bAV zahlen zu müssen.

 

Riester-bAV in der Auszahlungsphase

Eine Rente aus einem betrieblichen Riester-Vertrag ist nicht mehr sozialversicherungspflichtig, da auch die Beiträge nicht von der Sozialversicherung befreit sind. Hier bestand bisher eine doppelte Abgabenpflicht.

 

Riester-Förderung

Zu guter Letzt wird die Förderung von Riester-Renten von 154 Euro auf 175 Euro p. a. angehoben. Die Kinderzulage bleibt unverändert.

 

 

Es wird einiges etwas besser, einiges schlechter. Auf jeden Fall wird die betriebliche Altersvorsorge anders. Trotz einigen Verbessernungen sind aber viele Betriebsrentenexperten enttäuscht vom neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz. Ihrer Ansicht nach sind die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag, die betriebliche Altersversorgung (bAV) insgesamt zu stärken, mit dem Sozialpartnermodell nicht erfüllt.

Für eine tatsächliche Stärkung der bAV wäre es notwendig gewesen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge so abzuändern, dass die betriebliche Altersvorsorge als Renten-Produkt für die eigentliche Zielgruppe attraktiver und verständlicher wird.

Der Schritt weg von den Zinsgarantien hin zu renditeträchtigeren Anlagen bietet auf lange Sicht gesehen mehr Chancen als Risiken. So ist etwa eine höhere Startrente möglich. Mit der richtigen Anpassungsstrategie kann man zudem ein ständiges Auf und Ab bei den Rentenleistungen weitgehend vermeiden. Zur Wahl des richten bAV Anbieters und der richtigen Anlagestrategie sollte man sich aber immer einen unabhängigen Finanzexperten zur Seite nehmen.

 

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Fahrraddiebstahl richtig absichern https://www.finance-consulting-berlin.com/versicherung/fahrraddiebstahl-richtig-absichern/ https://www.finance-consulting-berlin.com/versicherung/fahrraddiebstahl-richtig-absichern/#respond Fri, 19 May 2017 09:39:40 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1781 Alle 2 Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen. In Summe werden so mehr als 350.000 Fahrraddiebstähle pro Jahr bei der Polizei gemeldet. Die Dunkelziffer liegt hierbei weit höher. Nach einer Anzeige bei der Polizei wird dann nur etwa jeder 10. Diebstahl aufgeklärt. Ist das Fahrrad dann nicht versichert, bleibt der Bestohlene auf dem Schaden sitzen. Es gibt zwei Möglich­keiten, sich für den Fall eines Fahr­raddiebstahls außer­halb der Wohnung abzu­sichern. Wer eine Hausratversicherung abge­schlossen hat, kann diese um eine Fahr­radversicherung erweitern. Für Radfahrer, die keine Hausratversicherung haben oder ein sehr teures Fahr­rad besitzen, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Fahr­radversicherung. Diese kann man inzwischen

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Alle 2 Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen. In Summe werden so mehr als 350.000 Fahrraddiebstähle pro Jahr bei der Polizei gemeldet. Die Dunkelziffer liegt hierbei weit höher. Nach einer Anzeige bei der Polizei wird dann nur etwa jeder 10. Diebstahl aufgeklärt. Ist das Fahrrad dann nicht versichert, bleibt der Bestohlene auf dem Schaden sitzen.

Es gibt zwei Möglich­keiten, sich für den Fall eines Fahr­raddiebstahls außer­halb der Wohnung abzu­sichern. Wer eine Hausratversicherung abge­schlossen hat, kann diese um eine Fahr­radversicherung erweitern. Für Radfahrer, die keine Hausratversicherung haben oder ein sehr teures Fahr­rad besitzen, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Fahr­radversicherung. Diese kann man inzwischen auch bequem online abschließen.

Innerhalb der Wohnung oder des Kellers ist der Fahrraddiebstahl auch ohne eine Deckungserweiterung in der Hausratversicherung mitversichert. Wird beispielsweise der Fahrradkeller oder die Garage aufgebrochen, fällt dieser Fahrraddiebstahl unter Einbruchdiebstahl, welcher in der Hausratversicherung voll abgesichert. Trotzdem muss darauf geachtet werden, dass das Fahrrad auch in der Garage und im Fahrradkeller mit einem eigenständigen hochwertigem Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert ist. Auch hier definieren die Versicherungen gewisse Richtlinien die es zu beachten gilt. So sollte stehts darauf geachtet werden, dass der Fahrradrahmen stets an einem zweiten Gegenstand befestigt ist. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind wie sogenannte Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser. Hier sollte zwingend ein zweites Schloss angeschafft werden

 

 

Nachtzeitklausel mit einschließen

Ein paar weniger Versicherer bieten ohne Zuschlag in ihrer Hausratversicherung von vornherein eine fixe Versicherungssumme (z.B. 3.000,00 Euro) für das Risiko Fahrraddiebstahl an. Dies ist vor allem für Verbraucher von Vorteil, welche nur einen geringen Hausrat besitzen, aber im Besitz eines teuren Fahrrades sind.

Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass die Nachtzeitklausel mit eingeschlossen ist. Das Fahrrad ist dann rund um die Uhr versichert. Ist die Nachzeitklausel nicht vereinbart, erfolgt keine Leistung, wenn das Fahrrad zwischen 22.00 Uhr nachts und 6.00 Uhr morgens vor der Haustüre gestohlen wurde. Wird das Fahrrad während des Betriebs, zum Beispiel bei einer Fahrradtour nach 22.00 Uhr gestohlen, besteht indes Versicherungsschutz auch ohne Nachtzeitklausel. Die Beweislast liegt hier aber immer beim Versicherten.

 

Fotos machen und Rechnungen aufbewahren

Nach dem Abschluss einer Hausrat bzw. Fahrradversicherung sollte man stehts die Rechnungen vom Fahrrad und Zusatzanbauten einscannen und Fotos machen. Dies hilft im Schadensfall und verhindert, dass der Wert des Fahrrads von der Versicherung zu ungunsten des Versicherten geschätzt wird.

Im Schadensfall müssen dann Unterlagen über den Hersteller, die Marke, Rahmennummer und Kaufbeleg der versicherten Fahrräder beigebracht werden. Ebenfalls muss eine Diebstahlmeldung bei der Polizei hat unverzüglich , sprich ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.

Sollte das Fahrrad nicht wieder gefunden werden, so ist dem Versicherer auch ein Nachweis des örtlichen Fundamts vorzulegen, dass auch dort das Fahrrad nicht abgegeben wurde. Erst danach wird eine Schadenzahlung erfolgen, was bis zu sechs Wochen dauern kann. Solange steht dem Verbraucher kein Fahrrad zur Verfügung.

 

Gerne beraten wir Sie unabhängig zum Thema Fahrraddiebstahl und/oder Hausratversicherung. Unser Büro befindet sich in Berlin-Mitte. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin. Sollte ein persönlicher Termin problematisch sein, so beraten wir Sie auch am Telefon.

 

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Versicherungen für Drohnen und Multicopter https://www.finance-consulting-berlin.com/articles/versicherungen-fuer-drohnen-quadrocopter-und-multicopter/ https://www.finance-consulting-berlin.com/articles/versicherungen-fuer-drohnen-quadrocopter-und-multicopter/#respond Sun, 30 Oct 2016 09:23:25 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1729 Die kleinen ferngesteuerten Flugkörper ((englisch: UAV von unmanned arial vehicle) werden bei Privatleuten aber auch im Gewerbebereich immer beliebter. Drohnen lassen sich einfach navigieren und sind inzwischen auch relativ preiswert zu haben. Neben dem Spaß gibt es aber auch Regeln und Risiken, die man beachten muss. Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Fluggerätes (Multicopters / Drohne) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist es zunächst einmal uninteressant, ob die Drohne gewerblich oder rein privat genutzt wird. Die private Haftpflicht deckt diese Risiken in der Regel nicht ab. Inzwischen bieten zwar einige Anbieter erweiterte Deckungsbausteine für den Einschluss an. Diese sind aber

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Die kleinen ferngesteuerten Flugkörper ((englisch: UAV von unmanned arial vehicle) werden bei Privatleuten aber auch im Gewerbebereich immer beliebter. Drohnen lassen sich einfach navigieren und sind inzwischen auch relativ preiswert zu haben. Neben dem Spaß gibt es aber auch Regeln und Risiken, die man beachten muss.

Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Fluggerätes (Multicopters / Drohne) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist es zunächst einmal uninteressant, ob die Drohne gewerblich oder rein privat genutzt wird. Die private Haftpflicht deckt diese Risiken in der Regel nicht ab. Inzwischen bieten zwar einige Anbieter erweiterte Deckungsbausteine für den Einschluss an. Diese sind aber meist sehr kostspielig. Wir empfehlen unseren Kunden deshalb zu einem Abschluss einer Zusatzversicherung für Drohnen bzw. Multicoptern.

Um einen passenden Versicherungsschutz zu finden muss zwischen gewerblichen Versicherung für Drohnen und der privaten Drohnen-Versicherungslösungen unterschieden werden. Nutzt man die Drohne bzw. den Multikopter privat und gewerblich genutzt, so ist stets eine gewerbliche Nutzung zu unterstellen. Neben einer normalen Haftpflicht ist für die unbemannten Fluggeräte auch eine All-Risk Insurance (oder auch: Allgefahrenversicherung) erhältlich. Vergleichbar ist diese Art der Versicherung mit der Kaskoversicherung beim Auto.

 

Kosten einer Versicherungslösung für Drohnen

Die Kosten für eine normale Haftpflichtversicherung für Drohnen bzw. Multikopter bewegen sich im Rahmen der Kosten für eine normale Privathaftpflicht. Wer bereits Mitglied in einem Modellfliegerverband ist, hat die Haftpflicht-Versicherung meistens auch schon über seinen Mitgliedsbeitrag automatisch abgeschlossen. Eine Mitgliedschaft bei einer solchen Organisationen kostet für einen Erwachsenen im Schnitt weniger als 50 € im Jahr. Jugendliche zahlen meistens einen verminderten Beitrag. Wer keiner Organisation angehört, sollte auf Nummer sicher gehen und eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Je nach Art der Drohne und der Nutzung bewegen sich die jährlichen Prämien hier bei 40 € bis 170 €.

 

Was ist in der Haftpflichtversicherung abgedeckt?

  • Personen- und Sachschäden sind mitversichert
  • Abwehr von unberechtigten Schadensersatzvorderungen
  • Sonstige Schadenersatzforderungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (max. 50 Millionen)
  • Erstattung von aufgewendeten Kosten der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Verschiedene Deckungssummen / Versicherungsmodelle möglich
  • Geltungsbereich europaweit oder weltweit möglich

Was ist über die Kaskoversicherung abgedeckt?

  • Absturz, Anprall und sonstige Unfälle beim Flugbetrieb versichert
  • Einbruch, Diebstahl und Raub des Multicopters
  • mutwillige Zerstörung des Multicopters durch betriebsfremde Dritte abgedeckt
  • Transportschäden am Multicopter bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Listenpreis der Drohne bzw. des Multicopters
  • Einschluss eines Selbstbehaltes möglich
  • Geltungsbereich Europa oder auch weltweit

 

Bitte bedenken Sie, dass ein Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn alle gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten werden! Gerne informieren wir Sie zu unterschiedlichen Versicherungsmöglichkeiten und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Auch im Schadensfall stehen wir an Ihrer Seite.

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Oldtimerversicherung – Besonderer Versicherungsschutz für Klassiker https://www.finance-consulting-berlin.com/articles/oldtimerversicherung-besonderer-versicherungsschutz-fuer-die-klassiker-unter-den-autos/ https://www.finance-consulting-berlin.com/articles/oldtimerversicherung-besonderer-versicherungsschutz-fuer-die-klassiker-unter-den-autos/#respond Mon, 17 Oct 2016 08:44:22 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1716 Oldtimer sind für die meisten Besitzer eine Herzensangelegenheit. Deshalb schenken wir diesen Klassikern ein besonderes Versicherungskonzept. Unsere spezielle Versicherung für Oldtimer bietet einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen. Spezielle Oldtimertarife werden nur von einigen wenigen Versicherungen angeboten. Durch unser besonderes Oldtimer Versicherungskonzept sparen Sie nicht nur Geld, weil unser Konzept meistens günstiger ist als die normalen Kfz-Tarife, sondern wir berücksichtigen auch die Besonderheiten von klassischen Fahrzeuge. In unserem speziellen Konzepten werden z. B. auch Vandalismusschäden abgedeckt oder das Fahrzeug wird im Rahmen einer beitragsfreien Ruheversicherung trotz Abmeldung weiterversichert. Wir sind Ihr Partner im Bereich der Oldtimer-Versicherung und bieten einen sehr umfassenden Schutz

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Oldtimer sind für die meisten Besitzer eine Herzensangelegenheit. Deshalb schenken wir diesen Klassikern ein besonderes Versicherungskonzept. Unsere spezielle Versicherung für Oldtimer bietet einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.

Spezielle Oldtimertarife werden nur von einigen wenigen Versicherungen angeboten. Durch unser besonderes Oldtimer Versicherungskonzept sparen Sie nicht nur Geld, weil unser Konzept meistens günstiger ist als die normalen Kfz-Tarife, sondern wir berücksichtigen auch die Besonderheiten von klassischen Fahrzeuge. In unserem speziellen Konzepten werden z. B. auch Vandalismusschäden abgedeckt oder das Fahrzeug wird im Rahmen einer beitragsfreien Ruheversicherung trotz Abmeldung weiterversichert.

Wir sind Ihr Partner im Bereich der Oldtimer-Versicherung und bieten einen sehr umfassenden Schutz für Liebhaberfahrzeuge und Premium-Cars, welcher beispielsweise auch die Wiederherstellungskosten im Schadenfall abdeckt und weitere über das übliche Deckungsmaß hinausgehende Erweiterungen des Versicherungsumfangs enthält.

 

Einige Premiumleistungen finden Sie hier:

  • Die Vorsorgeversicherung bei Wertsteigerung bis zu 10 % des Marktwertes Ihres Oldtimers
  • Wiederbeschaffungswert ist versicherbar
  • beitragsfreie Mitversicherung von Transportschäden und Vandalismus möglich
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichert
  • Wiederherstellungswert bis 3.000.000 € je Fahrzeug versicherbar
  • Spezieller Schutzbrief

Für unser besonderes Versicherungskonzept gibt es jedoch einige Anforderungen, welche erfüllt sein müssen.

Bei der Eindeckung sind deshalb folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Keine Alltagsnutzung (auch bei Firmenzulassung)
  • Alltags-Pkw vorhanden
  • Guter Zustand, weitestgehend original
  • Garage/Carport als überwiegender Abstellort
  • Alle Fahrer mind. 23 Jahre alt
  • Führerscheinbesitz seit mind. 4 Jahre
  • Versicherungsnehmer und -halter identisch
  • Jährliche Fahrleistung max. 10.000 km

Sollten die Mindestanforderungen bei Ihnen passen, so können Sie auch von unserem Spezialkonzept für Oldtimer oder Youngtimer profitieren. Natürlich erstellen wir Ihnen auch alternative Angebote, falls die Mindestanforderungen bei Ihnen nicht vollständig passen sollten.

 

 

All-Risk PREMIUM Versicherung

Sollten unsere normalen Deckungskonzept für Ihren Liebling nicht ausreichen, so bieten wir auch ein All Risk Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Sie bietet zusätzlich Versicherungsschutz bei folgenden Schäden:

  • Verschiedene Betriebsschäden (z.B. Aufschlagen der Motorhaube)
  • Schäden durch chemische Reaktion (z.B. saurer Regen)
  • Unbegrenzte Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden

 

Im Gegensatz zur Teil- und Vollkaskoversicherung liegt bei der All Risk Versicherung im Schadenfall die Beweislast beim Versicherer (so genannte Beweislastumkehr). Dieser Umstand bietet im Schadensfall noch mehr Sicherheit und Kostenentlastung für unsere Kunden.

Mit unserer Oldtimerversicherung erhält die Geschichte von Ihrem Klassiker eine Absicherung für die Zukunft. Fragen Sie uns gerne jederzeit an.

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Haftungsrisiken eines Geschäftsführers und wichtige Geschäftsführerversicherungen https://www.finance-consulting-berlin.com/versicherung/haftungsrisiken-eines-geschaeftsfuehrers-und-wichtige-geschaeftsfuehrerversicherungen/ https://www.finance-consulting-berlin.com/versicherung/haftungsrisiken-eines-geschaeftsfuehrers-und-wichtige-geschaeftsfuehrerversicherungen/#respond Sun, 25 Sep 2016 12:53:02 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1633 Die Haftung eines Geschäftsführers war über eine sehr lange Zeit nur ein theoretisches Thema. Diese Zeiten sind aber längst vorbei und inzwischen gibt es über 20.000 Haftungsfälle und Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. Die Grundregeln eines jeden Geschäftsführers – speziell des GmbH Geschäftsführers – sind im Prinzip ganz einfach: Führen Sie die Geschäfte stets sorgfältig und mit bestem Wissen und Gewissen. Wenn Sie stets zum Wohle des Unternehmens handeln, den Fortbestand des Betriebes durch geeignete Maßnahmen sichern und sich immer auf angemessene Informationen stützen können, sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es jedoch dazu kommen, dass der Geschäftsführer schuldhaft dem Gesellschaftsvermögen einen

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Die Haftung eines Geschäftsführers war über eine sehr lange Zeit nur ein theoretisches Thema. Diese Zeiten sind aber längst vorbei und inzwischen gibt es über 20.000 Haftungsfälle und Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema.

Die Grundregeln eines jeden Geschäftsführers – speziell des GmbH Geschäftsführers – sind im Prinzip ganz einfach: Führen Sie die Geschäfte stets sorgfältig und mit bestem Wissen und Gewissen. Wenn Sie stets zum Wohle des Unternehmens handeln, den Fortbestand des Betriebes durch geeignete Maßnahmen sichern und sich immer auf angemessene Informationen stützen können, sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es jedoch dazu kommen, dass der Geschäftsführer schuldhaft dem Gesellschaftsvermögen einen Schaden zufügt, so hat er den entstandenen Schaden zu ersetzen. Denn wer entscheidet, der haftet.

Beispiele liefert die Praxis genug. Hohe Kosten durch einen Fehleinkauf, Produktrücknahme wegen falscher Einschätzung des Marktes, Verstoß gegen Steuer- oder Wettbewerbsrecht oder Vermögensschaden durch Veruntreuungen eines Mitarbeiters. Geschäftsführer müssen für jede Ihrer Entscheidungen einstehen und entstehende Schäden verantworten. Heutzutage mehr denn je.

Die wichtigste Versicherung für einen Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Vorstände ist die so genannte D&O Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung).

 

Die Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung

 

Die D&O Versicherung bietet Schutz vor Pflichtverletzung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Ausgenommen sind in diesem Zusammenhang nur der Vorsatz oder die Produkt- bzw. Haftung für Umweltschäden. Das Versicherungskonzept deckt auch straf- und zivilrechtliche Verfahrenskosten ab.

Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können. Es geht also um die Existenzsicherung des Unternehmens.
Als Folge ergeben sich zudem oft langwierige Gerichtsprozesse, die auch ein öffentliches Interesse erzeugen. Negative Schlagzeilen führen zu Imageverlust und können so schnell auch Umsatzrückgänge zur Folge haben. Oberstes Ziel ist deshalb eine schnelle und vor allem außergerichtliche Einigung. Die Anwaltskosten, sowie Kosten für ein Schiedsgerichts- oder Schlichtungsverfahren werden in aller Regel von der D&O-Police abgedeckt. So kann schnell und unbürokratisch geschlichtet werden und die Öffentlichkeit bleibt außen vor.

In der Regel umfasst ein guter Versicherungsschutz:

+ Strafrechtsschutzversicherung bei strafrechtlichen Prozessen
+ Abwehr unberechtigter Forderungen
+ Voller Innerverhältnisschutz (Mitversicherung von operativen Tätigkeiten)
+ Kein Ausschluss von Eigenschäden
+ Beratung durch spezialisierte Anwälte
+ Befriedigung berechtigter Forderungen
+ Unbegrenzte Rückwärtsdeckung, d.h. nur schon bekannte Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen
+ Schiedsgerichtsklausel
+ Auf Wunsch: Anstellungsvertragsrechtsschutz
+ Weltweiter Versicherungsschutz: Kein genereller Ausschluss für Non-Admitted Länder
Als Tipp für den Dienstvertrag des Geschäftsführers empfehlen wir die Absicherung einer Spezialstrafrechtsschutz Versicherung. Diese hat das Unternehmen für Ihren Geschäftsführer bzw. Manger abzuschließen.

 

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass die D&O-Versicherung die wichtigste Versicherungen für Geschäftsführer und Manager ist. Dazu dient Sie außerdem der Förderung der Entscheidungsfähigkeit von Führungsorganen des Unternehmen. Dank einer D&O-Manager-Haftpflicht kann der Entscheider in der Regel freier handeln, da er sich bei seinen Entscheidungen nicht mehr dem hohen Risiko von Fehlentscheidungen ausgesetzt fühlt, für die er unter Umständen persönlich finanziell haften müsste.

 

Häufig falsch versichert

 

Die Kosten für die Geschäftsführerversicherung hängt vom Umsatz, der versicherten Summe und zusätzlichen Versicherungsbausteinen innerhalb des Absicherungskonzeptes ab. Welche Zusatzbausteine empfehlenswert sind muss im Einzelfall geprüft werden.

Für eine kleine inhabergeführte GmbH beispielsweise reicht oft eine klassische D&O Versicherung, die Haftungsansprüche im Außenverhältnis abdecke. Alleine die Abwehr von unbegründeten Schadenersatzforderungen kann hohe Anwalts- und Gerichtskosten auslösen. Wir empfehlen unseren Kunden deshalb immer eine vorsorgliche Rechtsberatung mit einzuschließen. Auch eine Deckungserweiterung für Kosten einer PR-Beratung zur Minderung von Reputationsschäden könne für das ein oder andere Deckungskonzept sinnvoll sein. So lassen sich die oft mit Haftungsfällen einhergehenden Imageprobleme für Unternehmen abfedern.

Viele Manager unterschätzen auch Fehler die direkt bei der Antragstellung für eine D&O Versicherung entstehen können.  So spielt für die Versicherung Art und Umfang der Antragsstellung ein wichtiges Auswahlkriterium für den späteren Versicherungsschutz. Je komplizierter ein Firmengeflecht ist oder das Geschäftskonzept aufgebaut ist, desto kritischer sind D&O-Policen zu bewerten. Schnell bieten Antworten auf schwammig formulierte Fragen unnötigen Interpretationsspielraum und können später den Versicherungsschutz gefährden.

 

Bei Auswahl und Abschluss von D&O-Policen ist viel Know-how und Verhandlungsgeschick gefragt. Unternehmen sollten daher immer auf einen erfahrenen Versicherungsexperten vertrauen, der von der Risikoanalyse, über die Gestaltung des Versicherungskonzeptes bis zur Schadensabwicklung professionell unterstützen kann. Gerne helfen wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung und beraten Sie umfassend zu verschiedenen Versicherungskonzepten.

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Garantiezinssenkung 2017 und die Auswirkungen https://www.finance-consulting-berlin.com/articles/garantiezinssenkung-2017-und-die-auswirkungen/ https://www.finance-consulting-berlin.com/articles/garantiezinssenkung-2017-und-die-auswirkungen/#respond Mon, 05 Sep 2016 17:27:39 +0000 http://www.der-investmentberater-berlin.com/?p=1510 Zum Jahreswechsel sinkt der Garantiezins auf ein Rekordtief. Wer dann ab dem Jahr 2017  eine Lebensversicherung abschließt, bekommt also nur noch eine Verzinsung seines Kapitals in Höhe von 0,9 Prozent garantiert.  Der Garantiezins gilt seit Jahren als ein sicheres Verkaufsargument für die private Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung. Der Wert bestimmt, welche Rendite Lebensversicherungen ihren Kunden maximal versprechen dürfen. Da es wegen der anhaltenden Niedrigzinsen immer schwieriger wird, diese zu erwirtschaften, wurde der Garantiezins schon mehrfach gesenkt. Nun erstmals unter 1 Prozent. Die Garantiezinssenkung hat aber nicht nur auf klassische Lebensversicherungen und der Riester-Rente Auswirkungen, sondern wirkt sich auf viele Versicherungen negativ aus. Neben Strafzinsen bei

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Zum Jahreswechsel sinkt der Garantiezins auf ein Rekordtief. Wer dann ab dem Jahr 2017  eine Lebensversicherung abschließt, bekommt also nur noch eine Verzinsung seines Kapitals in Höhe von 0,9 Prozent garantiert.  Der Garantiezins gilt seit Jahren als ein sicheres Verkaufsargument für die private Altersvorsorge in Form einer Lebensversicherung. Der Wert bestimmt, welche Rendite Lebensversicherungen ihren Kunden maximal versprechen dürfen. Da es wegen der anhaltenden Niedrigzinsen immer schwieriger wird, diese zu erwirtschaften, wurde der Garantiezins schon mehrfach gesenkt. Nun erstmals unter 1 Prozent.

Die Garantiezinssenkung hat aber nicht nur auf klassische Lebensversicherungen und der Riester-Rente Auswirkungen, sondern wirkt sich auf viele Versicherungen negativ aus. Neben Strafzinsen bei den Banken wird es auch Beitragserhöhungen für Neuverträge (Versicherungen) ab dem Jahr 2017 geben.

 

Auf welche Bereiche wirkt sich die Garantiezinssenkung aus?
Durch den dauerhaften Niedrigzins und die erneute Absenkung des Garantiezinses zum Jahr 2017 stellen viele Versicherer gute Produkte ein oder bringen Tarife heraus die schlechtere Ablaufergebnisse haben oder teurer sind.

Folgende Sparten sind von der Garantiezinssenkung besonders betroffen:

Unfallversicherung:
Hier werden die Beiträge ca. 4-6% teurer werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Hier werden die Beiträge im Jahr 2017 ca. 5-8% teurer werden.

Pflegeversicherung:
Man rechnet damit, dass hier die Beiträge bis zu 10% steigen können.

Altersvorsorge:
Auch der Abschluss in der Altersvorsorge macht in diesem Jahr noch Sinn. Nächstes Jahr müssen Kunden mit 3-5% geringeren Ablaufergebnissen rechnen.

 

Betrifft diese Änderung auch Verträge die bereits laufen?
Wenn Sie bereits eine Unfallversicherung, Berufsunfähigkeit oder Altersvorsorge haben, so sind Ihre Verträge von den Änderungen nicht betroffen. Sie können sich also entspannt zurück lehnen. Die Änderungen betreffen nur neu abgeschlossene Verträge ab dem Jahr 2017.

 

Lohnt sich der Abschluss eines klassischen Lebensversicherung dann überhaupt noch?
Die Klassische Lebensversicherung mit Garantiezinsen haben schon vor Jahren ausgedient und wurden von mir noch nie empfohlen. Wir arbeiten hier mit fondsgebundenen Produkten, die Ihr Geld in einem breit aufgestellten Portfolio investieren. Durchschnittliche Renditen von 5 bis 8% pro Jahr sind somit dauerhaft möglich.

 

Wie schütze ich mich vor Negativzinsen oder teuren Bankgebühren?
Hier lohnt es sich von den klassischen Banken und Sparkassen auf große Onlinebanken umzusteigen. Diese haben einen nicht so großen Kostenapparat (wenige Filialen / automatisierte Vorgänge) und können so Ihren Kunden bessere Konditionen anbieten. Sie müssen hier auch keine Mindesteinzahlungen leisten, so dass Sie die Kontoumstellung bequem und ohne Zeitdruck vollziehen können. Empfehlenswert ist die DKB (Deutsche Kreditbank) oder die com.direct Bank.

 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

 

 

 

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