Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten privaten Versicherungen für Jedermann. Es ist ein Irrglaube, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nur für bestimmte Berufsgruppen oder krankheitsanfällige Menschen eine „Pflichtversicherung“ ist.
Der Rücken macht einfach nicht mehr mit. Nach mehreren Bandscheibenvorfällen bereitet längeres Sitzen höllische Schmerzen, an körperliche Arbeit ist nicht zu denken. Egal ob Hotelfachangestellter, Lagerarbeiter, Fernfahrer oder Sachbearbeiter – eine solche Diagnose kann das berufliche Ende bedeuten.
Dabei ist dieses Szenario durchaus für jede Berufsgruppe realistisch. Laut einer Studie der Deutschen Rentenversicherung wird fast jeder fünfte Deutsche vollständig berufsunfähig, bevor er seine Altersrente erreicht. Ein größeres Risiko ist jedoch auch die zeitweise Arbeitsunfähigkeit. Fast jeder vierte Deutsche kann nach Angaben der Studie demnach durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf für eine längere Zeit nicht mehr ausüben. Hier besteht vor allem die Gefahr in eine Schuldenfalle zu tappen.
Wer berufsunfähig wird und daher ohne Einkommen dasteht, dem droht der finanzielle Ruin. Denn die staatliche Absicherung ist mit der Erwerbsminderungsrente sehr knapp bemessen und greift nur in den seltensten Fällen. Deswegen sollte jeder Berufstätige darüber nachdenken, wie er sich gegen den Ausfall der eigenen Arbeitskraft absichert. Der Königsweg ist die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).
Bedingungswerk und wichtige Klauseln
Das wichtigste bei der Arbeitskraftabsicherung ist das Bedingungswerk. Hier empfiehlt es immer einen Experten den Vergleich der Anbieter machen zu lassen, da die Klauseln und Bedingungen von Anbieter zu Anbieter stark variieren können.
Einige wichtige Klauseln die in der Absicherung nicht fehlen sollten, sind nachfolgend zusammengefasst:
- Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit
- Leistung auch bei altersentsprechendem Kräfteverfall
- Infektionsklausel
- Versicherungsschutz auch vor vorsätzlichen Verkehrsdelikten
- freie Arztwahl im Schadensfall (keine Arztanordnungsklausel)
- Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der BU-Rente bei bestimmten Ereignissen)
- keine Meldepflicht bei Minderung der Berufsunfähigkeit
- keine zeitlich begrenzte Anerkenntnis der BU-Leistung
Wann bin ich berufsunfähig?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer (voraussichtlich für die nächsten 6 Monate) nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Das bedeutet, eine Leistung aus der BU-Versicherung gibt es auch, wenn jemand noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte.
Die Ursache für die Berufsunfähigkeit spielt keine Rolle dafür, ob die Versicherung zahlt. Der Versicherungsnehmer darf sie nur nicht vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Leistungsfall tritt bei den meisten Policen ein, wenn der Betroffene nach Einschätzung der Versicherung zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Das bedeutet, er hat mindestens die Hälfte seiner Leistungsfähigkeit verloren und kann für seinen Beruf wichtige Tätigkeiten nicht mehr ausüben oder nur noch eine geringe Anzahl an Stunden arbeiten.
Um das nachzuweisen, müssen Betroffene zahlreiche Unterlagen bei der Versicherung einreichen, darunter Arztberichte und Beschreibungen ihrer Tätigkeit. Wenn die Berufsunfähigkeit feststeht, zahlt der Versicherer die in der Police vereinbarte monatliche Rente an den Versicherten. Das zuvor erzielte Einkommen hat dabei keine Bedeutung.
Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Gesundheitsprüfung Grundvoraussetzung. Bei der Antragstellung müssen die Kunden umfangreiche Angaben zum Gesundheitszustand machen. In der Regel beziehen sich die Gesundheitsfragen auf die vergangenen fünf bis zehn Jahre. Anhand dieser Daten schätzen die Versicherer die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit ab, entscheiden, ob die BU-Versicherung gewährt wird, und ordnen Kunden einem bestimmten Risikoprofil zu.
Da Falschangaben den Versicherungsschutz gefährden können, sollten die Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Vorerkrankungen und besonders risikoreiche Berufe oder Hobbys können unter Umständen dazu führen, dass die Versicherung einen Kunden ablehnt.
Eine Ablehnung oder ein Beitragszuschlag kann sich negativ für Folgeversicherungen oder Versicherungswechsel auswirken. Wir empfehlen deshalb vor einem offiziellen Antrag eine unverbindliche Voranfrage bei der Gesellschaft zu stellen. Die Ergebnisse bzw. Daten werden dann nach 30 Tagen wieder gelöscht.
Für einen unabhängigen Marktvergleich und eine unverbindlichen Voranfrage wenden Sie sich gerne an uns.