Die Haftung eines Geschäftsführers war über eine sehr lange Zeit nur ein theoretisches Thema. Diese Zeiten sind aber längst vorbei und inzwischen gibt es über 20.000 Haftungsfälle und Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema.
Die Grundregeln eines jeden Geschäftsführers – speziell des GmbH Geschäftsführers – sind im Prinzip ganz einfach: Führen Sie die Geschäfte stets sorgfältig und mit bestem Wissen und Gewissen. Wenn Sie stets zum Wohle des Unternehmens handeln, den Fortbestand des Betriebes durch geeignete Maßnahmen sichern und sich immer auf angemessene Informationen stützen können, sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es jedoch dazu kommen, dass der Geschäftsführer schuldhaft dem Gesellschaftsvermögen einen Schaden zufügt, so hat er den entstandenen Schaden zu ersetzen. Denn wer entscheidet, der haftet.
Beispiele liefert die Praxis genug. Hohe Kosten durch einen Fehleinkauf, Produktrücknahme wegen falscher Einschätzung des Marktes, Verstoß gegen Steuer- oder Wettbewerbsrecht oder Vermögensschaden durch Veruntreuungen eines Mitarbeiters. Geschäftsführer müssen für jede Ihrer Entscheidungen einstehen und entstehende Schäden verantworten. Heutzutage mehr denn je.
Die wichtigste Versicherung für einen Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Vorstände ist die so genannte D&O Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung).
Die Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung
Die D&O Versicherung bietet Schutz vor Pflichtverletzung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Ausgenommen sind in diesem Zusammenhang nur der Vorsatz oder die Produkt- bzw. Haftung für Umweltschäden. Das Versicherungskonzept deckt auch straf- und zivilrechtliche Verfahrenskosten ab.
Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können. Es geht also um die Existenzsicherung des Unternehmens.
Als Folge ergeben sich zudem oft langwierige Gerichtsprozesse, die auch ein öffentliches Interesse erzeugen. Negative Schlagzeilen führen zu Imageverlust und können so schnell auch Umsatzrückgänge zur Folge haben. Oberstes Ziel ist deshalb eine schnelle und vor allem außergerichtliche Einigung. Die Anwaltskosten, sowie Kosten für ein Schiedsgerichts- oder Schlichtungsverfahren werden in aller Regel von der D&O-Police abgedeckt. So kann schnell und unbürokratisch geschlichtet werden und die Öffentlichkeit bleibt außen vor.
In der Regel umfasst ein guter Versicherungsschutz:
+ Strafrechtsschutzversicherung bei strafrechtlichen Prozessen
+ Abwehr unberechtigter Forderungen
+ Voller Innerverhältnisschutz (Mitversicherung von operativen Tätigkeiten)
+ Kein Ausschluss von Eigenschäden
+ Beratung durch spezialisierte Anwälte
+ Befriedigung berechtigter Forderungen
+ Unbegrenzte Rückwärtsdeckung, d.h. nur schon bekannte Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen
+ Schiedsgerichtsklausel
+ Auf Wunsch: Anstellungsvertragsrechtsschutz
+ Weltweiter Versicherungsschutz: Kein genereller Ausschluss für Non-Admitted Länder
Als Tipp für den Dienstvertrag des Geschäftsführers empfehlen wir die Absicherung einer Spezialstrafrechtsschutz Versicherung. Diese hat das Unternehmen für Ihren Geschäftsführer bzw. Manger abzuschließen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die D&O-Versicherung die wichtigste Versicherungen für Geschäftsführer und Manager ist. Dazu dient Sie außerdem der Förderung der Entscheidungsfähigkeit von Führungsorganen des Unternehmen. Dank einer D&O-Manager-Haftpflicht kann der Entscheider in der Regel freier handeln, da er sich bei seinen Entscheidungen nicht mehr dem hohen Risiko von Fehlentscheidungen ausgesetzt fühlt, für die er unter Umständen persönlich finanziell haften müsste.
Häufig falsch versichert
Die Kosten für die Geschäftsführerversicherung hängt vom Umsatz, der versicherten Summe und zusätzlichen Versicherungsbausteinen innerhalb des Absicherungskonzeptes ab. Welche Zusatzbausteine empfehlenswert sind muss im Einzelfall geprüft werden.
Für eine kleine inhabergeführte GmbH beispielsweise reicht oft eine klassische D&O Versicherung, die Haftungsansprüche im Außenverhältnis abdecke. Alleine die Abwehr von unbegründeten Schadenersatzforderungen kann hohe Anwalts- und Gerichtskosten auslösen. Wir empfehlen unseren Kunden deshalb immer eine vorsorgliche Rechtsberatung mit einzuschließen. Auch eine Deckungserweiterung für Kosten einer PR-Beratung zur Minderung von Reputationsschäden könne für das ein oder andere Deckungskonzept sinnvoll sein. So lassen sich die oft mit Haftungsfällen einhergehenden Imageprobleme für Unternehmen abfedern.
Viele Manager unterschätzen auch Fehler die direkt bei der Antragstellung für eine D&O Versicherung entstehen können. So spielt für die Versicherung Art und Umfang der Antragsstellung ein wichtiges Auswahlkriterium für den späteren Versicherungsschutz. Je komplizierter ein Firmengeflecht ist oder das Geschäftskonzept aufgebaut ist, desto kritischer sind D&O-Policen zu bewerten. Schnell bieten Antworten auf schwammig formulierte Fragen unnötigen Interpretationsspielraum und können später den Versicherungsschutz gefährden.
Bei Auswahl und Abschluss von D&O-Policen ist viel Know-how und Verhandlungsgeschick gefragt. Unternehmen sollten daher immer auf einen erfahrenen Versicherungsexperten vertrauen, der von der Risikoanalyse, über die Gestaltung des Versicherungskonzeptes bis zur Schadensabwicklung professionell unterstützen kann. Gerne helfen wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung und beraten Sie umfassend zu verschiedenen Versicherungskonzepten.